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Die derzeitige Fassung des AGG vermag es in einigen Teilen nicht, effektiven und gut zugänglichen rechtlichen Schutz für von Diskriminierung Betroffene zu gewährleisten.

Daher empfiehlt das BUG Präzisierungen und/oder Änderungen in folgenden Paragraphen (in fett):

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

 

ABSCHNITT 1 – ALLGEMEINER TEIL

§ 1 Ziel des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe

§ 5 Positive Maßnahmen

 

ABSCHNITT 2 – SCHUTZ DER BESCHÄFTIGEN VOR BENACHTEILIGUNG

Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung

§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich

§ 7 Benachteiligungsverbot

§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen

§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung

§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters

Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers

§ 11 Ausschreibung

§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers

Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten

§ 13 Beschwerderecht

§ 14 Leistungsverweigerungsrecht

§ 15 Entschädigung und Schadensersatz

§ 16 Maßregelungsverbot

Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften

§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten

§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen

 

ABSCHNITT 3 – SCHUTZ VOR BENACHTEILIGUNG IM ZIVILRECHTSVERKEHR

§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot

§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung

§ 21 Ansprüche

 

ABSCHNITT 4 – RECHTSSCHUTZ

§ 22 Beweislast

§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände

 

ABSCHNITT 5 – SONDERREGELUNGEN FÜR ÖFFENTLICH-RECHTLICHE DIENSTVERHÄLTNISSE

§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse

 

ABSCHNITT 6 – ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE

§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

§ 27 Aufgaben

§ 28 Befugnisse

§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen

§ 30 Beirat

 

ABSCHNITT 7 – SCHLUSSVORSCHRIFTEN

§ 31 Unabdingbarkeit

§ 32 Schlussbestimmung

§ 33 Übergangsbestimmungen