Die derzeitige Fassung des AGG vermag es in einigen Teilen nicht, effektiven und gut zugänglichen rechtlichen Schutz für von Diskriminierung Betroffene zu gewährleisten.
Daher empfiehlt das BUG Präzisierungen und/oder Änderungen in folgenden Paragraphen (in fett):
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
ABSCHNITT 1 – ALLGEMEINER TEIL
§ 2 Anwendungsbereich
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
ABSCHNITT 2 – SCHUTZ DER BESCHÄFTIGEN VOR BENACHTEILIGUNG
Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
ABSCHNITT 3 – SCHUTZ VOR BENACHTEILIGUNG IM ZIVILRECHTSVERKEHR
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
ABSCHNITT 4 – RECHTSSCHUTZ
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
ABSCHNITT 5 – SONDERREGELUNGEN FÜR ÖFFENTLICH-RECHTLICHE DIENSTVERHÄLTNISSE
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
ABSCHNITT 6 – ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
ABSCHNITT 7 – SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen