Unterstützung durch das BUG
Das BUG ist eine Nichtregierungsorganisation, die Drittmittel einwirbt, um seine Arbeit durchzuführen. Das BUG hat sich in seinem Strategischen Plan einen Rahmen gesteckt, in dem es arbeitet. Bevor Sie uns kontaktieren, prüfen Sie bitte, ob Sie den Eindruck haben, dass Ihr Fall in den strategischen und thematischen Rahmen des BUG passt.
Das BUG kann keine allgemeine Beratung zu Diskriminierung anbieten. Wenn sie sich diesbezüglich beraten lassen wollen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit einem Antidiskriminierungsbüro in Ihrer Gegend oder der Antidiskriminierungsstelle aufzunehmen.
Was Sie vom BUG erwarten können
Sollte sich das BUG entscheiden Ihre Klage zu unterstützen, sollte ein*e fachkompetente*r Anwält*in hinzugezogen werden. Wer die Kosten des*r Anwält*in trägt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab und sollte mit dem BUG besprochen werden.
Um die Meldefrist einer Diskriminierungsklage von 2 Monaten einzuhalten wird das BUG binnen 2 Wochen nach Erhalt einer konkreten Anfrage, entscheiden ob und in welcher Form Ihr Fall unterstützt wird. Ein Anspruch auf Unterstützung durch das BUG besteht jedoch nicht.
Wenn sie ein Anrecht auf Prozesskostenhilfe haben, wird der*die Anwält*in Sie bei der Beantragung unterstützen. Sollten Sie nicht durch eine Rechtsschutzversicherung (privat oder durch die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft) abgesichert sein, wird das BUG nach Prüfung Ihres Falles entscheiden, ob die Prozesskosten möglicherweise aus dem Rechtshilfefonds des BUG abgedeckt werden können.
Vor, während und nach der Prozessführung ist dem BUG an Transparenz und Ergebnisorientierung gelegen. Deshalb wird das BUG regelmäßig mit Ihnen und dem*der Anwält*in in Kontakt stehen. Die genauen Konditionen der Zusammenarbeit werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem BUG und dem*der Mandant*in geklärt.
Was Sie nicht vom BUG erwarten können
Das BUG ist kein Antidiskriminierungsbüro und bietet keine allgemeine Beratung im Falle einer Diskriminierung an. Sollten Sie allgemeine Beratung suchen, bitten wir Sie, Kontakt mit einem Antidiskriminierungsbüro in ihrer Nähe oder der Antidiskriminierungsstelle aufzunehmen.
Das BUG hat sich konkrete Arbeitsschwerpunkte und langfristige Ziele gesetzt. Die Unterstützung der Klagen vor Gericht wird sich weitestgehend im Rahmen dieser Arbeitsschwerpunkte bewegen. Das BUG wird deshalb Klagen außerhalb dieses Arbeitsschwerpunktes nicht übernehmen können.
Da dem BUG ausschließlich an strategischen Fällen gelegen ist, werden auch nur Klagen, die einen strategischen Wert haben, unterstützt. Das BUG nimmt eine eingehende Prüfung ihres Falles vor und benachrichtigt Sie sobald wie möglich, doch in jedem Fall binnen 2 Wochen, über seine Entscheidung.
Datenschutz
Da das BUG Fälle unterstützt, um die Rechtsweiterbildung zu unterstützen, ist es nötig, Öffentlichkeitsarbeit zu den Klagen durchzuführen. Hierbei nehmen wir in der Regel Bezug auf die diskriminierende Situation, die vor Gericht verhandelt wird. Das BUG arbeitet in seiner PR- und Lobbyarbeit solche Klagen auf. Dies bedeutet, dass sich vom BUG unterstützte Klagen im öffentlichen Raum bewegen. Das BUG kann, sofern Sie das wünschen, statt des Namens des*r Kläger*in ein Pseudonym oder N.N. verwenden. Es ist jedoch möglich, dass bis zu einem gewissen Grad auch Öffentlichkeit damit hergestellt wird, die das BUG nicht gänzlich von Ihnen fernhalten kann. Sollten vom BUG unterstützte Kläger*innen damit Probleme haben, bitten wir Sie dies frühzeitig anzusprechen.