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Am 04.06.2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das erste Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Deutschlands beschlossen (Plenarprotokoll der 60. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 04.06.2020, S. 7179 bis 7194 und Abstimmungsergebnis S. 7232 f.). Dieses Gesetz stellt eine Ergänzung der bereits bestehenden zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzgebung dar, indem es auch einen Diskriminierungsschutz im Bereich des öffentlich-rechtlichen Handelns auf Berliner Ebene etabliert.

Das BUG hat eine Zusammenfassung erstellt, die einen Überblick über das neue Gesetz geben soll. Hierin werden die rechtlichen Grundlagen, auf die sich das LADG stützt und die es ergänzt, erläutert und ein Blick auf den Entstehungsprozess des LADG geworfen. Außerdem wird eine erläuternde Zusammenfassung des Gesetzestextes vorgenommen und Hinweise auf öffentliche Reaktionen auf das Gesetz sowie weitere Möglichkeiten, sich zu informieren, gegeben.

Darüber hinaus hat das BUG ein Schaubild zu den Befugnissen der Ombudsstelle bei der Durchsetzung der Rechte nach dem LADG erstellt und Informationen zur prozessrechtlichen Durchsetzung der Ansprüche aus dem Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz schriftlich und in einer grafischen Übersicht zusammengestellt.

§ 3 Abs. 2 LADG regelt den Geltungsbereich des Gesetzes für Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin, die an das LADG gebunden sind. Grundsätzlich gilt: je höher der Beteiligungsanteil an einem Unternehmen, desto größer ist der Einfluss des Landes Berlin. Dabei regelt das LADG, dass das Land Berlin bei Mehrheitsbeteiligungen sicherstellen muss, dass die Regelungen des LADG auch von diesen Unternehmen entsprechend angewendet werden. Im Fall einer Minderheitsbeteiligung kann das Land Berlin zwar nicht die verbindliche Beachtung der Ziele und Grundsätze des LADG sicherstellen, ist aber dennoch verpflichtet, sich dafür einzusetzen, dass die Regelungen des LADG auch entsprechend angewendet werden. Eine Übersicht über die Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin finden Sie hier.

Weiterführende Materialien finden Sie u.a. hier.