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Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V.

Die Vision

Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) verfolgt die Vision einer diskriminierungsfreien deutschen Gesellschaft, in der alle Menschen unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, Religion, dem Geschlecht, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Orientierung - entsprechend dem proklamierten Prinzip der Gleichstellung - in allen Bereichen des Lebens gleich behandelt werden.

Die Mission

Um an der Verwirklichung dieser Vision mitzuwirken, treibt das BUG die Nutzung, Umsetzung und Stärkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes voran und stellt hierfür, in strategisch wichtigen Fällen, rechtliche Hilfe zur Verfügung. Dies geschieht über die Durchführung von Prozessen und Gerichtsverfahren, die darauf ausgerichtet sind Rechtssicherheit zu schaffen und eine Rechtsfortbildung anzustoßen.
Das BUG setzt sich für die politische, soziale und rechtliche Umsetzung von Musterentscheidungen ein, um diskriminierende Strukturen, Regeln und Handlungsweisen weitgehend zu beenden. Dies geschieht durch Lobbyarbeit sowie durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Das BUG stößt durch die sinnvolle Vernetzung relevanter Akteur*innen die Entwicklung von Synergien an und unterstützt den strategischen Austausch.

Das Motto des BUG: ‚Klagen statt jammern’

Das BUG sieht es als sein Motto an, sich nicht lediglich verbal über eine untragbare Situation zu beschweren oder zu ‚jammern’, sondern aktiv einen Missstand mit rechtlichen und politischen Mitteln zu beenden.

Den Menschenrechten und der Gleichstellung verpflichtet - unabhängig handelnd

Grundlage und Ausgangspunkt der Arbeit des BUG ist die Überzeugung, dass alle Menschen vor Recht und Gesetz gleich sind und deshalb in vergleichbaren Situation gleich behandelt werden müssen. Das Völkerrecht und die Menschenrechte, im Besonderen die UN Konvention zur Beseitigung von Rassendiskriminierung (CERD) oder der Rechte von Menschen mit Behinderung (BRK) und die Europäische Menschenrechtskonvention mit ihrem 12. Zusatzprotokoll, sowie die europäische Rechtsordnung werden neben dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland als Bezugsrahmen anerkannt und genutzt. Bezugspunkt ist insbesondere auch das Menschenrecht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung, das im EU-Recht ausdrücklich niedergelegt ist. Diese Gleichheitsversprechen müssen nun auch in der deutschen gesellschaftlichen Wirklichkeit durchgesetzt werden.
Das BUG konstituierte sich und handelt unabhängig von politischen Parteien oder Stiftungen, Tendenzbetrieben und regierungsnahen oder der Regierung zugehörigen Institutionen. Die vom BUG durchgeführte Arbeit erfordert im Besonderen eine strikte Unabhängigkeit von staatlichen Strukturen. Diese ist notwendig, um die Arbeit uneingeschränkt und ausschliesslich der Umsetzung von Gleichbehandlung zu widmen, wie sie insbesondere in den entsprechenden Richtlinien der EU und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) niedergelegt ist.
Das BUG wahrt die Interessen der von ihm vertretenen Personen mit Diskriminierungserfahrung und schützt diese in allen seinen Aktivitäten. Falls gewünscht, bleiben vom BUG in Gerichtsverfahren unterstützte Personen anonym.