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Innerbetriebliche Beschwerdestelle

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erlegt in den §§ 12 und 13  allen Arbeitgebenden – gleichgültig ob groß oder klein, öffentlich oder privatwirtschaftlich – auf, eine innerbetriebliche Beschwerdestelle einzurichten. Über deren Ausgestaltung und Funktionsweise macht das AGG jedoch keine Angaben. Das BUG bietet Informationen und Unterstützung an, um die innerbetriebliche Beschwerdestelle sinnvoll und konstruktiv aufzubauen. Sie finden hier Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und welche Anforderungen  sich hieraus für Arbeitgebende zum Beschwerdemechanismus ergeben, über den Aufbau einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle und die Bearbeitung einer Beschwerde. Außerdem finden Sie Informationen zu den Möglichkeiten der externen Unterstützung der innerbetrieblichen Beschwerdestelle. Wenn Sie Interesse an einer Vernetzung  mit anderen innerbetrieblichen Beschwerdestellen haben, finden Sie hier weitere Informationen.