Das BUG hatte sich den Schwerpunkt gesetzt, Menschen, die wegen ihrer ethnischen Zuschreibung oder Religion beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen diskriminiert werden, zu unterstützen. Das BUG hat mehrere Fälle mit einer gerichtlichen Beistandschaft begleitet, über die Sie im weiteren Text unter 'abgeschlossene Klagen' mehr erfahren können.
Des Weiteren konnte in einem Fall in Bamberg auch ohne eine Klage ein Überdenken der Türpolitik des Clubs erzielt werden, wie Sie hier nachlesen können.
Seid ihr diskriminiert worden?
Das BUG ist bereit, weitere Jugendliche zu unterstützen, die bei Diskotheken/Sportclubs abgewiesen wurden und bei denen der berechtigte Verdacht besteht, dass dies wegen ihrer Herkunft, Hautfarbe oder Religion geschah. Das BUG kann, sofern bestimmte Voraussetzungen bestehen, vor Gericht als Beistand auftreten. mehr...
Ergänzungen zum Diskriminierungsschutz auf der Landesebene
Im Dezember 2015 verkündete das bremische Landesparlament als erstes Bundesland eine Änderung des Landesgaststättengesetzes, sodass Diskriminierungen aufgrund der (zugeschriebenen) ethnischen Herkunft, einer Behinderung, der sexuellen oder geschlechtlichen Identität oder der Religion oder Weltanschauung an der Diskotür, etwa die Zutrittsverweigerung, künftig mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro geahndet werden können.
Auch der niedersächsische Landtag verabschiedete Ende des Jahres 2015 eine Ergänzung der Gaststättenverordnung, um Diskriminierungen beim Zugang zu Diskotheken durch das Ordnungsamt sanktionieren zu können. Das BUG hat hierzu eine Pressemeldung veröffentlicht.
Presseberichte zu den Ergänzungen finden Sie hier, hier, hier und hier.
Aktuelle Klagen
Zurzeit begleitet das BUG keine Fälle im Bereich Diskriminierung bei Freizeiteinrichtungen.
Abgeschlossene Klagen
Hier finden Sie Informationen zu den abgeschlossenen Diskriminierungsklagen in Reutlingen und Hannover.