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Struktur einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle

Arbeitgebende können entscheiden, wo die innerbetriebliche Beschwerdestelle angesiedelt sein soll. Es ist beispielsweise möglich, eine oder mehrere individuelle Person(en) für diese Aufgabe zu benennen. Zudem gibt es die Möglichkeit ein Gremium bzw. eine Kommission von mehreren Personen zu benennen. Dies könnten beispielsweise Personen aus der Mitarbeitendenvertretung, der Personalabteilung, die Schwerbehindertenvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte oder die Jugendvertretung sein. Zu bedenken ist, gerade bei größeren Arbeitgebenden, dass wenn nur eine Person benannt ist, diese wegen Krankheit oder Urlaub ausfallen kann.