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Warum ist eine Stärkung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland notwendig?

Deutschland hat 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Dieses setzt die EU-Richtlinien zum Gleichbehandlungsschutz zwar weitgehend, jedoch nicht vollständig, um. Durch die Erfahrungen mit Diskriminierungsklagen und ihrer gerichtlichen Interpretation hat sich eine Analyse ergeben, die darauf hinweist, dass beim Status Quo nicht stehen geblieben werden kann.

Daher hat das BUG eine umfassende Zusammenstellung der Punkte vorgenommen, die beim AGG ergänzt oder verändert werden sollten. Diese beinhaltet unter Anderem die Einführung des Verbandsklagerechts, die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und die Gewährung des Rechtsschutzes vor struktureller Diskriminierung.

BUG Stellungnahme zu Veränderung des AGG

Die Bundesregierung plant Ende 2024 eine AGG Anpassung, um die Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (RL (EU) 2024/1499 und 2024/1500) in nationales Recht umzuwandeln. Das BMFSFJ hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt. Damit soll das Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erweitert werden. Das BUG hat hierzu eine Stellungnahme beim BMFSFJ vorgelegt.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

100 Organisationen fordern eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

 

Die Bundesregierung hat für 2023 eine AGG-Reform angekündigt.

100 Organisationen haben am 25.01.2023 gemeinsam als Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine umfassende Ergänzungsliste zum geplanten Gesetz und eine Stellungnahme mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt. Hier finden Sie die Pressemitteilung des Bündnisses, an dem sich das BUG aktiv beteiligt.

Dokumente zur AGG Novellierung

Hier finden Sie eine Einführung in die Vorschläge zur AGG Novellierung, das nach Konsultierung vieler NGOs eine große Bandbreite an Neuerungs- und Änderungsvorschlägen beinhaltet.

In einer Synopse der AGG Änderungsvorschläge haben wir den bestehenden AGG-Text dargestellt und die vorgeschlagenen Änderungen eingearbeitet.

Außerdem schlägt das BUG einen Entwurf für ein Bundesantidiskriminierungsgesetz vor, das den Diskriminierungsschutz bei staatlichem Handeln gewährleisten soll.

Alle Texte, in einem Dokument vereint, finden Sie hier.

Die Geschäftsführerin des BUG, Vera Egenberger, hat für die Friedrich-Ebert-Stiftung außerdem ein Diskurspapier zur AGG-Novellierung verfasst.

In einem Positionspapier hat das BUG die wesentlichen Punkte, die bei der Reform des AGG bedacht werden sollten, aus eigener Perspektive dargestellt. Durch die jahrelange Begleitung von Klagen, konnte das BUG Erfahrungen mit dem AGG sammeln und Schwachstellen identifizieren.