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Das BUG beabsichtigt grundsätzlich alle im AGG genannten Diskriminierungsgründe zu bearbeiten. Dies sind im Einzelnen die ethnische Zuschreibung, Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechtes, der Religion oder Weltanschauung, wegen einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Orientierung.