English
Deutsch

Vorschläge zur Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aus 2006 werden die Forderungen der EU-Richtlinie zum Gleichbehandlungsschutz zum Teil umgesetzt. Durch die Begleitung von Diskriminierungsklagen und ihrer gerichtlichen Interpretation stellte das BUG fest, dass das bestehende AGG außerdem Engführungen enthält die gestärkt werden sollten. Darüber hinaus beinhaltet das AGG Ausnahmeregelungen, die nicht zielführend erscheinen.
Beispiele hierfür sind eine fehlende Prozessstandschaft oder ein Verbandsklagerechts, das vergleichsweise schwache Mandat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und die Gewährung des Rechtsschutzes vor struktureller Diskriminierung.
Nach einer gründlichen Analyse hat das BUG ein umfassendes Papier erstellt, das die noch zu ergänzenden oder zu verändernden Stellen im AGG auflistet und Vorschläge anbietet.

Das vom BUG erstellte Papier finden Sie hier.

Konzept zu innerbetrieblichen Beschwerdestellen

§ 13 AGG verpflichtet die Arbeitgeber*innen zur Einrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle, an die sich Arbeitnehmer*innen wenden können, wenn sie sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert fühlen. Eine solche Stelle wurde jedoch besonders in privatwirtschaftlichen Betrieben nur selten eingerichtet. Das BUG hat ein umfassendes Konzept (3. Auflage) zum Aufbau einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle erstellt. Dies soll als Handreichung für Unternehmen und Verwaltungen dienen, wie die Stelle personell und organisatorisch sinnvoll ausgestaltet werden könnte und in bestehende Beschwerdestrukturen eingebunden werden kann. Das Konzept stellt ein „Baukastensystem“ dar, das Hinweise gibt - je nach Größe und Ansiedlung des Betriebs – wie die innerbetriebliche Beschwerdestelle aufgebaut werden kann. Sie enthält außerdem eine Checkliste zur Einrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle. Einen Handlungsleitfaden für die Beschwerdebearbeitung können Sie gegen eine Schutzgebühr beim BUG (Nachricht an: vera.egenberger@bug-ev.org) bestellen. Auszüge aus dem Handlungsleitfaden für die Beschwerdebearbeitung finden Sie hier.

Das gesamte Konzept finden Sie hier.

Konzept für die Einrichtung unabhängiger Polizeibeschwerdestellen

Bezüglich der Ausübung ihrer polizeilichen Tätigkeit wird immer wieder Kritik am Vorgehen der Bundespolizei laut. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen werden als willkürlich, unbegründet oder unverhältnismäßig empfunden, besonders, wenn Personen als ausländisch und somit als illegal aufhältig kategorisiert werden. Diese Form der Personenkontrollen aufgrund phänotypischer Merkmale wird ‚racial profiling’ genannt und waren in den letzten Jahren gehäuft Gegenstand gerichtlicher Klagen gegen die Bundespolizei. Solche Beschwerden können bislang nur bei der Polizei selbst vorgelegt werden. In anderen europäischen Ländern gibt es jedoch unabhängige Polizeibeschwerdestellen, die das Mandat haben Beschwerden zu prüfen und zu bearbeiten.

In Kooperation mit anderen Menschenrechtsorganisationen hat das BUG ein umfassendes Konzept bezüglich der Struktur, der Befugnisse und Aktivitäten einer unabhängigen Beschwerdestelle für die Polizei, wie sie in Deutschland aufgebaut werden sollte, erarbeitet.

Themenpapier: Grundsätze zur Erhebung von Gleichheits- und Partizipationsdaten

Die Gesellschaft in Deutschland hat in den letzten Jahrzehnten an Vielfalt gewonnen. Menschen aus aller Welt kommen wegen eines Studiums, der Heirat oder Beschäftigung nach Deutschland. Diese Vielfalt wird bislang nur teilweise erfasst und analysiert.
Problematisch wird dies, sobald die Politik auf Bedürfnisse der Bevölkerung in Bezug auf Beschäftigung, Bildung und Maßnahmen gegen Diskriminierung nicht angemessen eingehen kann weil keine Datenlage zur Verfügung steht. Es kann daher nicht entsprechend auf Bedarfe einzelner Bevölkerungsgruppen eingegangen werden.
Historisch bedingt, ist die Erhebung solcher Daten in Deutschland ein umstrittenes Thema und Betroffene sind dem gegenüber mitunter skeptisch eingestellt. Jedoch sind qualitative und quantitative Daten nötig um die Gleichbehandlung von Minderheitenangehörigen und Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland unterfüttern zu können und Problemlagen zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Zu diesem Thema hat das BUG eine Expertise erstellt, die die Grundsätze zu einer Datenerhebung darstellt.