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Ryanair Klage

Klage gegen Ryanair wegen unangemessener Ansprache einer trans* Person

Die klagende Person hat eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Sie hat auf der Internetseite von Ryanair am 09.10.2021 ein Flugticket gebucht. Ryanair ist eine der größten Fluglinien im europäischen Flugverkehr. Voraussetzung für die Registrierung als Kund*in und für die Buchung eines Flugtickets über das Internet ist, dass Kund*innen die binäre Ansprechform „Herr“ oder „Frau“ bzw. „Fräulein“ akzeptieren. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption ist auf der Ryanair Webseite nicht verfügbar. Wird nicht eine der verfügbaren Optionen angeklickt, besteht keine Möglichkeit den Kauf des Tickets abzuschließen.

Diese im Bestellvorgang ausgewählte Bezeichnung wird im Nachfolgenden auch für geschlechtsspezifische Anreden in Informationsmails bezüglich der gebuchten Reise verwendet.

Dies wollte die betroffene Person nicht hinnehmen. Nachdem seitens von Ryanair keine Bereitschaft bestand die Sachlage außergerichtlich zu klären, wurde am 10.07.2023 Klage nach dem AGG wegen einer Diskriminierung erhoben und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € gefordert. Außerdem wird angestrebt Ryanair dazu zu verurteilen die Diskriminierung abzustellen.

Am 19. März 2025 verhandelte das Amtsgericht Berlin die Klage.Daraufhin bot Ryanair am 02.05.2025 der klagenden Person eine gütliche Einigung an, die benhaltete, dass die Buchungsmaske der Ryanair Webseite innerhalb von zwei Wochen eine nicht-binäre Geschlechtsoption anbieten wird. Diese war bereits am 05.05.2025 aktiviert worden. 

Eine Pressemeldung zum Ausgang des Sachverhaltes finden Sie hier.