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Ryanair Klage

Klage gegen Ryanair wegen unangemessener Ansprache einer trans* Person

Die klagende Person hat eine nicht-binäre Geschlechtsidentität. Sie hat auf der Internetseite von Ryanair am 09.10.2021 ein Flugticket gebucht. Ryanair ist eine der größten Fluglinien im europäischen Flugverkehr. Voraussetzung für die Registrierung als Kund*in und für die Buchung eines Flugtickets über das Internet ist, dass Kund*innen die binäre Ansprechform „Herr“ oder „Frau“ bzw. „Fräulein“ akzeptieren. Eine geschlechtsneutrale Anredeoption ist auf der Ryanair Webseite nicht verfügbar. Wird nicht eine der verfügbaren Optionen angeklickt, besteht keine Möglichkeit den Kauf des Tickets abzuschließen.

Diese im Bestellvorgang ausgewählte Bezeichnung wird im Nachfolgenden auch für geschlechtsspezifische Anreden in Informationsmails bezüglich der gebuchten Reise verwendet.

Dies wollte die betroffene Person nicht hinnehmen. Nachdem seitens von Ryanair keine Bereitschaft bestand die Sachlage außergerichtlich zu klären, wurde am 10.07.2023 Klage nach dem AGG wegen einer Diskriminierung erhoben und ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 € gefordert. Außerdem wird angestrebt Ryanair dazu zu verurteilen die Diskriminierung abzustellen.

Am 19. März 2025 verhandelt das Amtsgericht Berlin die Klage.

Eine Pressemeldung zum Ausgang der Verhandlung finden Sie hier.