Erarbeitung einer Betriebs-und Dienstvereinbarung
Um der innerbetrieblichen Beschwerdestelle einen soliden und handlungssicheren Rahmen zu geben, kann erwogen werden, eine Dienstvereinbarung bzw. Betriebsvereinbarung zu verabschieden. Diese bindet sowohl die Arbeitgebenden als auch alle Mitarbeitenden an die dort beschriebenen Rahmenbedingungen. Die innerbetriebliche Beschwerdestelle mit ihrer Struktur, ihrem Mandat, der Arbeitsweise wie auch der Beschwerdeablauf können dort definiert werden. Dies stärkt die Verfahrensweise der Stelle in Beschwerdefällen aktiv zu werden und, wo nötig, Maßnahmen zur Bearbeitung vorzuschlagen.
Da Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle kaum veröffentlicht werden und nur wenige dezidiert zur innerbetrieblichen Beschwerdestelle entwickelt wurden, kann leider nur bedingt auf exemplarische Beispiele hingewiesen werden.