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Das Komitee zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung der Vereinten Nationen (CERD) überwacht die Umsetzung der Konvention zur Beseitigung aller Formen rassistischer Diskriminierung in den Unterzeichnerstaaten. Im Jahr 2013 verfasste die Bundesrepublik ihren Länderbericht und legte diesen beim CERD-Komitee vor.

Am 5. und 6. Mai 2015 hat Deutschland nun dem Antirassismus-Komitee seinen Bericht vorgestellt. Parallel zum Regierungsbericht erarbeiteten NGOs in Deutschland mehrere sogenannte Schattenberichte. Das BUG legte nun dem Komitee seinen Alternativbericht vor. Dieser fokussiert auf Formen von religiöser Diskriminierung gegen Menschen nicht-christlicher Herkunft bei konfessionellen Arbeitgeber*innen in Deutschland.

Außerdem formuliert der Bericht die rechtliche Schutzlücke im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welche Diskriminierung durch staatliche Akteur*innen ausklammert. Eine Aufnahme der 86. Sitzung des CERD-Komitees zu Deutschland ist nun im Archiv der UN verfügbar. Bereits 2008 beschäftigte sich das CERD-Komitee mit Deutschland. Seine abschließenden Bemerkungen finden Sie hier.

Am 15. Mai 2015 hat das Antirassismus-Komitee der Vereinten Nationen (CERD) seine 'Abschließenden Bemerkungen' zum deutschen Staatenbericht vorgelegt. Das BUG hat hierzu eine Pressemeldung veröffentlicht.