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Auf Grundlage der europäischen Rahmenrichtlinien 2000/78/EG, 2000/43/EG und 2002/73/EG untersagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung aus Gründen der 'Rasse' oder ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität beim Zugang zu und in der Beschäftigung. Dies umfasst ein Benachteiligungsverbot in Einstellungsverfahren und bei beruflichen Aufstiegschancen, bei den Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich dem Arbeitsentgelt, dem Zugang zur Berufsberatung und zu beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie auch bei der Mitgliedschaft in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung.

Das BUG bietet eine Beistandschaft bei Diskriminierungsvorfällen in diesem Bereich, wie beispielsweise bei Diskriminierung wegen einer chronischen Krankheit oder der Religion bzw. Konfessionslosigkeit, an.