Zeugenbefragung
Sollte von Seiten der betroffenen bzw. der beschuldigten Person jemand benannt werden, der*die die Situation beobachtet oder miterlebt hat, besteht die Möglichkeit auch mit Zeug*innen ein Einzelgespräch zu führen. Auch die dort erlangten Informationen sollten in die Dokumentation der Beschwerde (im Rahmen eines Gesprächsleitfadens) einfließen.
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