Bearbeitung einer Beschwerde nach § 13 AGG
Das AGG gibt nur rudimentäre Hinweise zur Bearbeitung einer innerbetrieblichen Diskriminierungsbeschwerde. Das BUG bietet zu den zentralen Schritten der Beschwerdebearbeitung Informationen an.
Die empfohlenen Schritte sind:
Schritt 1: Erstinformationen über den Beschwerdemechanismus, wie Hintergrundinformationen zum AGG und den Ablauf des Beschwerdeweges, sollten Arbeitnehmenden innerhalb des Betriebs zur dauerhaften Verfügung gestellt werden.
Schritt 2: Mit Eingang einer Beschwerde in der innerbetrieblichen Beschwerdestelle sollte ein Erstgespräch mit der betroffenen Person geführt werden.
Schritt 3: Die Beschwerde wird aufgenommen und die Darstellung des Sachverhaltes durch die betroffene Person erfasst.
Schritt 4: Anschließend sollte eine Sachverhaltsrückmeldung durch die beschuldigte Person vorgenommen werden, um eine Darstellung des Sachverhaltes aus Sicht der*dem Beschuldigte*n zu erhalten.
Schritt 5: Falls vorhanden, werden Zeugen befragt.
Schritt 6: Mögliche Beweismittel sollten gesichert werden.
Schritt 7: Der Sachverhalt wird eingeschätzt und eine angemessene Reaktion ermittelt.
Schritt 8: Sofern notwendig, werden andere Akteure zur Umsetzung der Reaktion mit einbezogen.
Schritt 9: Die Reaktion wird mit der betroffenen Person und nach Außen kommuniziert.
Schritt 10: Anschließend kommt es zur Umsetzung der Reaktion.
Schritt 11: Die Beschwerde sollte archiviert werden.
Schritt 12: Abschließend sollte eine Kontrolle zur Nachhaltigkeit der Maßnahme erfolgen, um gegebenenfalls nachzusteuern.