Erstgespräch mit der betroffenen Person
Nach der Erläuterung des Beschwerdeweges sollte die betroffene Person gebeten werden den erlebten Sachverhalt zu beschreiben. Die kann in einer oder zwei getrennten Sitzungen stattfinden. Ein solches Gespräch erfordert einen vertraulichen Rahmen. Die innerbetriebliche Beschwerdestelle sollte wo nötig abfragen wann, was, wie und durch wen vorgefallen ist und wer die Situation beobachtet hat. Die Nutzung eines Gesprächsleitfadens ist hilfreich, um ein konsistentes und systematisches Vorgehen zu ermöglichen.
Nach Schilderung des Sachverhaltes sollte die betroffene Person entscheiden, ob eine Beschwerde eröffnet werden soll.
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