Sachverhaltsrückmeldung durch beschuldigte Person
Das AGG gibt vor, dass eine Beschwerde geprüft werden muss. Um beide Perspektiven auf eine Sachlage zu ermitteln, lädt die innerbetriebliche Beschwerdestelle die beschuldigte Person zu einem vertraulichen Gespräch. Durch die neutrale und unparteiische Rolle der iBS sollte die beschuldigte Person über den Vorwurf der Diskriminierung informiert werden und die Möglichkeit gegeben werden ihre Sichtweise auf die Situation darzustellen. Wenn die beschuldigte Person dies wünscht, kann sie durch eine innerbetriebliche Vertrauensperson begleitet werden.
Der beschuldigten Person sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, die durch die iBS geführten Notizen zu prüfen und deren Korrektheit zu bestätigen.
Hier geht es zu Schritt 5