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Das AGG listet Behinderung, jedoch nicht die chronischen Krankheiten, als Diskriminierungsgrund auf. In den Erwägungsgründen zur zugrundeliegenden EU-Richtlinie wird deutlich, dass sich das AGG nicht am Begriff der Schwerbehinderung, wie er in Deutschland genutzt wird, festmachen kann. Somit muss jegliche Behinderung (auch eine 10-Prozentige), als Behinderung im Sinne des AGG angesehen werden.

Kleine Anfragen zum Thema 

Die Fraktion 'Die Linke' hat am 20.09.2011 eine Kleine Anfrage bezüglich der sozialen und gesellschaftlichen Integration von HIV-positiven Menschen an den Bundestag gestellt (Drucksache 17/7049).

In einer weiteren Kleinen Anfrage (Drucksache 17/9563) vom 08.05.2012 fordert die Fraktion 'Die Linke' die Bundesregierung dazu auf den Diskriminierungsschutz auf chronisch erkrankte Menschen zu erweitern.

Aktuelle Klagen

Zurzeit begleitet das BUG keine Klagen im Bereich chronische Krankheiten in der Beschäftigung.

Abgeschlossene Klagen

Hier finden Sie detaillierte Informationen zu dem Fall eines jungen Mannes, dem wegen seiner HIV-Infektion in der Probezeit gekündigt wurde. Das BUG hatte die Klage in jeder Instanz mit einer gerichtlichen Beistandschaft begleitet.