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Im Februar 2011 hatte ein junger Mann in Berlin beim Arbeitsgericht eine Klage eingereicht, weil er während der Probezeit wegen seiner HIV-Infektion entlassen wurde. Er war bei einem pharmazeutischen Unternehmen angestellt, das Medikamente für Krebspatient*innen produziert. Seine Aufgabe war es, die Qualität dieser Produkte zu prüfen. Er war weder in die Produktion, noch beim Vertrieb der Medikamente eingebunden. Hierdurch scheint gewährleistet, dass keine Gefährdung der Medikamentenempfänger*innen besteht. Der Betrieb sah dies jedoch anders. Als bei einem Gesundheitscheck bekannt wurde, dass Sebastian F. (Name geändert) eine symptomlose HIV-Infektion aufweist, wurde ihm fristlos und mit direkter Wirkung gekündigt und ein Hausverbot ausgesprochen.

Der junge Mann hatte sich Rechtsberatung bei der AIDS Hilfe geholt und wurde durch das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. unterstützt. Er hat eine AGG-Klage eingeleitet, da es sich aus seiner Sicht um eine Diskriminierungskonstellation handelte.

Zunächst wurde bei der Klage von Sebastian F. in einer Güteverhandlung versucht, ob die beiden Parteien eine außergerichtliche Vereinbahrung finden können. Da das Unternehmen sich im Recht sah und unterstrich, dass es während der Probezeit auch ohne Angabe von Gründen ohne rechtliche Konsequenzen entlassen kann, bot es zum Vergleich ein Monatsgehalt an. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Daraufhin wurde der Fall am 21. Juli 2011 beim Arbeitsgericht Berlin verhandelt.

Mehr Informationen zur ersten Instanz finden Sie hier.

Nachdem die Klage in der ersten Instanz zugunsten der Beklagten entschieden wurde, ging der Kläger in Berufung. Mehr zur zweiten Instanz beim Landesarbeitsgericht Berlin erfahren Sie hier.

Im Jahr 2013 wurde der Fall in der Revision (siehe: 3. Instanz) zugunsten des Klägers entschieden.

Die Deutsche Aids-Hilfe informiert auf ihrer Website über 'HIV und Arbeit'.