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Nachdem das Arbeits- und Landesarbeitsgericht Berlin die Klage abgelehnt hatten, wurde Revision beim Bundesarbeitsgericht Erfurt eingelegt. Die Verhandlung fand am 19.12.2013 statt.

Das BUG hat als Beistand Schriftsätze vorgelegt (siehe hier und hier)

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat ein Amicus Curiae erstellt.

Amicus curiae (lat.) bedeutet Freund des Gerichts. Dies bezeichnet, wenn eine Person oder eine Organisation, sich an einem Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst klagende Partei zu sein.

Hier können Sie die Pressemitteilung des BUG zur Verhandlung einsehen.

Hier finden Sie einen vom BUG erstellten Pressespiegel.

Das positive und wegweisende Urteil finden Sie hier.

Klicken Sie hier, um die Pressemeldung des BUG zum abschließenden Urteil beim LAG Berlin (06.06.2014) zu lesen.