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Kontrolle der Nachhaltigkeit der Maßnahme

In einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Umsetzung der Maßnahme sollte von der innerbetrieblichen Beschwerdestelle Kontakt zur beschwerdeführenden Person aufgenommen werden, um Rückmeldung einzuholen, ob die Sachlage abgeschlossen ist. Sollte dem nicht so sein, könnte erwogen werden, weitere Maßnahmen zu ergreifen.

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