Umsetzung der Maßnahme
Nach der Mitteilung der zu ergreifenden Maßnahme muss abgesichert werden, dass die Maßnahme auch tatsächlich umgesetzt wird. Dies ist mitunter nicht immer zeitnah möglich. Daher sollte die verantwortliche Stelle/Person (Personalabteilung oder innerbetriebliche Beschwerdestelle) ein Auge darauf haben.
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