English
Deutsch

Aufnahme der Beschwerde

Entscheidet sich die beschwerdeführende Person eine Beschwerde vorzulegen, sollte dies dezidiert formuliert und schriftlich festgehalten werden. Dies kann durch eine Unterschrift oder schriftliche Bestätigung geschehen. Für eine angemessene Sachverhaltsprüfung kann dann die innerbetriebliche Beschwerdestelle mit der beschuldigten Person in Kontakt treten.

Hier geht es zu Schritt 4.