Erstinformation zum Beschwerdemechanismus
Bei einem Erstkontakt mit einer betroffenen Person sollte von der innerbetrieblichen Beschwerdestelle zunächst erläutert werden was das AGG als Diskriminierung bzw. Belästigung definiert. Die Rechte von Betroffenen von Diskriminierung sollten dargestellt werden. Außerdem ist es sinnvoll, Informationen zur Rolle und Arbeitsweise der Beschwerdestelle weiter zu geben und den Beschwerdeablauf zu skizzieren. Wenn nötig können Informationen zu externen Beratungsangeboten zur Verfügung gestellt werden. So haben Betroffene die Möglichkeit, vor Einreichung einer Beschwerde im Betrieb oder der Dienststelle, einzuschätzen, ob dies für sie einen angemessenen Schritt darstellt.
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