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Um die Rechtsdurchsetzung bei Diskriminierung nicht nur über den gerichtlichen Weg zu gestalten, bieten sich Beschwerdemechanismen an, bei denen Betroffene von Diskriminierung ihre Beschwerde vorlegen können.

Innerbetriebliche Beschwerdestelle

§ 13 des AGG sieht die Einrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle sowohl in Betrieben als auch der Verwaltung vor. Hier finden sie dazu weitere Informationen.

Unabhängige Polizeibeschwerdestelle

Bislang gibt es in Deutschland innerhalb der Polizeistrukturen nur einige wenige Beschwerdestellen bzw. Ombudsstellen, um potenzielles Fehlverhalten seitens der Polizei durch Betroffene zu melden und zu bearbeiten. Hier finden sie weitere Informationen zum Modell der unabhängigen Polizeibeschwerdestelle, wie sie in Großbritannien entwickelt wurde.