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§ 13 AGG verpflichtet die Arbeitgeber*innen zur Einrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle, an die sich Arbeitnehmer*innen wenden können, wenn sie sich aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität diskriminiert fühlen. Eine solche Stelle wurde jedoch besonders in privatwirtschaftlichen Betrieben nur selten eingerichtet. Das BUG hat ein umfassendes Konzept (3. Auflage) zum Aufbau einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle erstellt. Dies soll als Handreichung für Unternehmen und Verwaltungen dienen, wie die Stelle personell und organisatorisch sinnvoll ausgestaltet werden könnte und in bestehende Beschwerdestrukturen eingebunden werden kann. Das Konzept stellt ein „Baukastensystem“ dar, das Hinweise gibt - je nach Größe und Ansiedlung des Betriebs – wie die innerbetriebliche Beschwerdestelle aufgebaut werden kann. Sie enthält außerdem eine Checkliste zur Einrichtung einer innerbetrieblichen Beschwerdestelle. Einen Handlungsleitfaden für die Beschwerdebearbeitung können Sie gegen eine Schutzgebühr beim BUG (Nachricht an: vera.egenberger@bug-ev.org) bestellen. Auszüge aus dem Handlungsleitfaden für die Beschwerdebearbeitung finden Sie hier.

Das gesamte Konzept finden Sie hier.