Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle
Arbeitgebende sind durch das AGG verpflichtet, eine innerbetriebliche Beschwerdestelle aufzubauen. Ihre Rolle ist die niedrigschwellige Bearbeitung von Beschwerden der Mitarbeitenden. Die Aufgabe der Stelle kann sowohl reaktiv als auch proaktiv ausgestaltet sein. Dies bedeutet, dass in Fällen von Beschwerden eine Prüfung vorzunehmen ist. Sollten diskriminierende Verhaltensweisen vorliegen, ohne dass eine Beschwerde geführt wird, kann die innerbetriebliche Beschwerdestelle mit präventiven Maßnahmen aktiv werden.
Das AGG bietet für den Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle kaum eine Orientierung. Da die Rahmenbedingungen für eine solche Stelle bei kleinen Arbeitgebenden ggf. anders sind als bei großen Konzernen oder bei einer mittelgroßen Stadtverwaltung, sind sehr viele sinnvolle Wege der Ausgestaltung möglich. Das BUG bietet Ihnen Beratung an, um die für Ihre Arbeitsstelle beste und sinnvollste Ausgestaltung der innerbetrieblichen Beschwerdestelle zu identifizieren.
Beim Aufbau der innerbetrieblichen Beschwerdestelle sind Entscheidungen über deren Struktur, ihre Arbeitsweise und ihre allgemeinen Rahmenbedingungen zu fällen. Um die Arbeit der innerbetrieblichen Beschwerdestelle transparent und gemeinsam mit der Interessenvertretung der Mitarbeitenden auszugestalten, können Sie erwägen, eine Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung zu verabschieden.