English
Deutsch

Am 6. November 2010 hatte der Jugendliche David G. in Reutlingen gemeinsam mit einem Bekannten eine Disko besuchen wollen. Sie wurden beide abgewiesen. David G. hatte sich entschieden, eine Klage bei Gericht einzureichen. Hierbei erhielt er Unterstützung durch das BUG. Der Verein trat als Beistand vor Gericht auf.  Durch das Urteil vom 29. Juli 2011 vom Landgericht (LG) Tübingen wurde geklärt, dass eine Diskriminierung wegen der Hautfarbe vorlag. Das Urteil besagt, dass David G. diskriminiert wurde und die Diskothek ihn zukünftig – sofern die Hausordnung gewahrt wird – einlassen muss. Eine Entschädigung wurde jedoch nicht zugesprochen.

Im zweitinstanzlichen Urteil im Dezember 2011 hat das Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart die Diskriminierung bestätigt und David G. eine Entschädigung zugestanden.

Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart

Pressemitteilung des BUG

Doris Liebscher veröffentlichte in der 'Neuen Juristischen Wochenschrift' einen Artikel zum Diskofall.  

 

Pressereaktionen zum Urteil des OLG Stuttgart:

Das BUG hat eine umfangreiche Presseschau zusammengestellt

Einzelne Artikel:

Geldentschädigung nach verweigertem Diskobesuch

Deutsches Anwaltsregister

Reutlinger General-Anzeiger: Zwischen Diskriminierung und Demütigung

Reutlinger General-Anzeiger: Disko-Urteil: "Ich bin super-zufrieden"

Südwest Presse: Entschädigung zugesprochen

Taz: Schadensersatz wegen Diskriminierung

Migazin: “Es sind schon genug Schwarze drin” kostet 900 Euro

Stimme.de: Streit um Zutritt in Diskothek

Bericht im Heute Journal

Artikel in der Reutlinger Zeitung zur Verhandlung in 2. Instanz am 6. Dezember

 

Erstinstanzliche Verhandlung

Das Urteil

Pressemitteilung des BUG zum Urteil

 

Pressereaktion zur Verhandlung und Urteilsverkündung beim LG Tübingen

Artikel auf Spiegel-online

Artikel in der Taz vom 24.8.2011

Artikel in der Südwest Presse zur Verhandlung

Artikel in der Südwest Presse zum Urteil

Artikel im Newsletter der Amadeus Antonio Stiftung "Klagen statt jammern"

 

Pressereaktionen zu der Veranstaltung zur Diskussion des Falls in Reutlingen am 29.9.2011

Artikel in der Südwest Presse "Nur die Spitze des Eisberges"

Artikel im Schwäbischen Tagblatt Tübingen "Kein Einlass wegen der Hautfarbe - und was daraus folgt"

Artikel im Reutlinger General Anzeiger "Disko - Diskriminierung - das darf nicht normal sein"

Artikel im Migazin

 

Klagen, die bereits vor Gericht verhandelt wurden

Urteil eines Diskriminierungsfalles in Bremen

Urteil eines Diskriminierungsfalles in Oldenburg