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Das BUG unterstützte Murat F., der wegen seines angenommenen Migrationshintergrundes bei einer Diskothek in Hannover in 2012 abgewiesen wurde.

Am 12. Februar 2013 fand beim Amtsgericht in Hannover die Verhandlung statt. Die beklagte Diskothek stritt jegliche Abweisung des klagenden Jugendlichen ab. Hier finden Sie die Pressemeldung des BUG.

Pressestimmen aus Hannover finden Sie hier, hier und hier.

Die CDU Ratsfraktion äußerte sich in einer Pressemitteilung zum Thema.

Am 4. Juni 2013 führte das BUG gemeinsam mit dem AStA der Universität Hannover und dem Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Hannover eine Informationsveranstaltung zum Thema durch. Konkrete Schritte zur Bearbeitung von ethnischer Diskriminierung beim Zugang zu Freizeiteinrichtungen wurden diskutiert. In den kommenden Monaten wird das BUG gemeinsam mit den Beteiligten diese Schritte verfolgen. 

Am 14. August 2013 verkündete das Amtsgericht Hannover das Urteil zur Klage von Murat F. Die beklagte Diskothek muss dem Kläger eine Entschädigung von 1.000 € bezahlen und zukünftig eine unbegründete Abweisung unterlassen. Sollte dies nicht geschehen, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 € verhängt werden. Die Pressemeldung des BUG zum Urteil finden Sie hier

Das Urteil des Amtsgerichtes Hannover vom 14.08.2013 finden Sie hier

Vielfältige Pressehinweise finden Sie im Pressespiegel.

Hier finden Sie ein Dankeschön, welches Murat F. nach Abschluss der Klage dem BUG zukommen ließ.

Klageweg läuft ins Leere

Im Juli 2014 wurde der Kläger gemeinsam mit einem Freund an einer Diskothek in Hannover mit der Bemerkung, dass nur Stammgäste eingelassen würden, abgelehnt. Als der Kläger daraufhin fragte, wie er Stammgast werden könne, wurde er darauf hingewiesen, dass ihm das als 'Türke' nicht möglich sei.

Der Betroffene nahm Kontakt mit dem BUG auf und eine Beistandschaft wurde angeboten. Nach einer Geltendmachung der Diskriminierung bei der Diskothek wurde ein Schlichtungsverfahren im November 2014 durchlaufen. Anfang Februar 2015 wurde die Einreichung der Klage vorbereitet. In diesem Zuge musste das BUG feststellen, dass die Diskothek den Besitzer gewechselt hat und somit eine Klage nicht mehr eingereicht werden konnte.

Das BUG ist weiterhin zu diesem Thema in Hannover aktiv, um diese Form von Diskriminierung einzudämmen.

In der TAZ erschien zu diesem Fall ein Artikel.