Das AGG enthält Regelungen, die gegen Europarecht verstoßen, einem effektiven Diskriminierungsschutz zuwiderlaufen oder schlicht nicht notwendig oder zielführend sind.
Das BUG gibt daher die gänzliche oder teilweise Streichung folgender Paragraphen (in fett) zu bedenken:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
ABSCHNITT 1 – ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Ziel des Gesetzes
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
ABSCHNITT 2 – SCHUTZ DER BESCHÄFTIGEN VOR BENACHTEILIGUNG
Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
§ 16 Maßregelungsverbot
Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
ABSCHNITT 3 – SCHUTZ VOR BENACHTEILIGUNG IM ZIVILRECHTSVERKEHR
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
§ 21 Ansprüche
ABSCHNITT 4 – RECHTSSCHUTZ
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
ABSCHNITT 5 – SONDERREGELUNGEN FÜR ÖFFENTLICH-RECHTLICHE DIENSTVERHÄLTNISSE
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
ABSCHNITT 6 – ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27 Aufgaben
§ 28 Befugnisse
§29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
ABSCHNITT 7 – SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen