Im AGG wurden die folgenden vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien umgesetzt:
- Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
- Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
- Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
- Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
Das AGG entspricht an verschiedenen Stellen nicht den europarechtlichen Vorgaben oder setzt diese nur unzureichend um. Hier erscheinen Änderungen notwendig, um den Diskriminierungsschutz zu stärken und den unionsrechtlichen Ansprüchen zu entsprechen.
Über die im Folgenden fett gesetzten Paragraphen des AGG finden Sie weiterführende Informationen zur Richtlinienkonformität des AGG:
ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ
ABSCHNITT 1 – ALLGEMEINER TEIL
§ 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe
§ 5 Positive Maßnahmen
ABSCHNITT 2 – SCHUTZ DER BESCHÄFTIGEN VOR BENACHTEILIGUNG
Unterabschnitt 1. Verbot der Benachteiligung
§ 6 Persönlicher Anwendungsbereich
§ 7 Benachteiligungsverbot
§ 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen
§ 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
§ 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
Unterabschnitt 2. Organisationspflichten des Arbeitgebers
§ 11 Ausschreibung
§ 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers
Unterabschnitt 3. Rechte der Beschäftigten
§ 13 Beschwerderecht
§ 14 Leistungsverweigerungsrecht
§ 15 Entschädigung und Schadensersatz
Unterabschnitt 4. Ergänzende Vorschriften
§ 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten
§ 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen
ABSCHNITT 3 – SCHUTZ VOR BENACHTEILIGUNG IM ZIVILRECHTSVERKEHR
§ 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung
ABSCHNITT 4 – RECHTSSCHUTZ
§ 22 Beweislast
§ 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände
ABSCHNITT 5 – SONDERREGELUNGEN FÜR ÖFFENTLICH-RECHTLICHE DIENSTVERHÄLTNISSE
§ 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
ABSCHNITT 6 – ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE
§ 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
§ 27 Aufgaben
§ 28 Befugnisse
§ 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen
§ 30 Beirat
ABSCHNITT 7 – SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 31 Unabdingbarkeit
§ 32 Schlussbestimmung
§ 33 Übergangsbestimmungen