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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat nach § 25 AGG drei grundlegende Funktionen: Beratung über die Ansprüche und die Möglichkeiten des rechtlichen Vorgehens im Falle einer Diskriminierung, Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung von wissenschaftlichen Untersuchungen. Strukturell ist die Leitung der ADS an das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angegliedert, kann aber unabhängig agieren.

Das BUG spricht sich dafür aus, die Struktur der ADS zu verändern. Die ADS sollte eine unabhängige Institution sein, die nicht an ein Ministerium angegliedert ist.

Des Weiteren sollte die Leitungsstelle der ADS, die bislang per Benennung durch die_den Minister_in vorgenommen wird, per öffentlicher Ausschreibung besetzt werden. Die Vorauswahl sollte abhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfolgen. Eine letztliche Auswahl sollte dann vom Bundestag vorgenommen werden.

Außerdem sollte in den Haushalt der ADS ein Rechtshilfefonds eingegliedert werden, da viele Klagen allein deswegen scheitern, weil Betroffene nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Klagen zu führen oder sich strategisch begleiten zu lassen. Der Rechtshilfefonds sollte sowohl von begleitenden Beratungsstellen in Anspruch genommen werden können als auch von Kläger_innen selbst.