Die Entwicklung der Affirmative Action aus der Rechtsprechung stellt sich wie folgt dar:
Regents of University of California v. Bakke (1978)
Allan Bakke, ein kaukasischer Student, verklagte die Medizinische Fakultät der Universität von Kalifornien in Davis auf der Grundlage der Equal Procetion Clause und Title VI des Civil Rights Acts. Die Universität verfügte über ein spezielles Zulassungsprogramm, in dessen Rahmen 16 von 100 Plätzen in dem Jahrgang für Studierende aus benachteiligten Minderheiten reserviert waren. Bakke wurde zweimal nicht zugelassen, obwohl seine Zulassungsergebnisse deutlich besser waren als die der anderen Bewerber*innen, die im zweiten Auswahlverfahren zugelassen wurden. Das Gericht bestätigte das allgemeine Recht der Schulen, die ‚race‘ als Faktor in ihrem Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Das Grundprinzip der Bakke-Entscheidung bestand darin, dass die Schulen zwar niemanden aufgrund seiner*ihrer ‚race‘ völlig ausschließen können, sie die ‚race‘ aber als „Plusfaktor“ verwenden können, der bei der Zulassung einer Person zusammen mit anderen wichtigen Faktoren berücksichtigt werden kann.
Grutter v. Bollinger (2003)
25 Jahre später bestätigte der Oberste Gerichtshof erneut das allgemeine Recht der Schulen, bei ihrer Zulassungspolitik ‚race‘ als Kategorie zu berücksichtigen. Der Fall wird hier ausführlicher erörtert.
Parents v. Seattle (2007) und Meredith v. Jefferson (2007)
Das Gericht entschied mit 5-4 Stimmen, dass öffentliche Schulsysteme aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht versuchen dürfen, die Integration durch Maßnahmen zu fördern, die Herkunft bzw. ‚race‘ eines*einer Schüler*in berücksichtigen.
Fisher v. University of Texas (2013)
Im Fall Fisher entschied das Gericht, dass das ‚race‘-bewusste Zulassungsprogramm der University of Texas zulässig sei. Eine ausführliche Diskussion zu diesem Fall finden Sie hier.
Die beschriebenen Fälle und darauffolgende Urteile des Supreme Courts haben zu Rechtsvorschriften über Affirmative Action sowohl der Bundes- als auch der Landesregierung geführt. Die Position des Obersten Gerichtshofs bezüglich der Verfassungsmäßigkeit von Affirmative Action hat sich im Laufe der Zeit verändert.

