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Seit der Oberste Gerichtshof zum ersten Mal seinen Zuständigkeitsbereich artikuliert hat, wurden Affirmative Action immer wieder kritisiert. In den 1990er Jahren versuchten Kritiker*innen Druck auf den Obersten Gerichtshof auszuüben, damit er seine Präzedenzfälle, sowohl in der Beschäftigungs- als auch in der Hochschulpolitik rückgängig macht. Befürworter*innen von Affirmative Action befürchteten, dass der Gerichtshof die Umsetzung der Maßnahmen stark einschränken würde. Beispielsweise sollte das Gericht 1997 über eine Berufung verhandeln, bei der eine Lehrerin aus New Jersey behauptete, wegen eines unzulässigen Affirmative Action Plans diskriminiert worden zu sein (Taxman v. Piscataway Township Bd. Of Education). Wochen vor der mündlichen Verhandlung machten Befürworter*innen des Affirmative Action Plans der Lehrerin ein Abfindungsangebot. Als Gegenleistung hierzu sollte die Lehrerin den Fall nicht weiterverfolgen. Sie räumten ein, dass dies wohl kaum ein Sieg sei, aber die Befürworter*innen wiesen auf beunruhigende Entwicklungen in der Haltung des Gerichts und auf die Möglichkeit einer Niederlage im Prozess hin. 

Nun haben mehrere Staaten bereits rassistische und ethnisch motivierte positive Diskriminierung verboten oder die Praxis an führenden Universitäten beendet. Acht Bundesstaaten (Kalifornien, Washington, Florida, Michigan, Nebraska, Arizona, New Hampshire und Oklahoma) verbieten derzeit die Berücksichtigung von ‚race‘ und ethnischer Zugehörigkeit bei der Zulassung zu öffentlichen Einrichtung und zwei weitere (Georgia und Texas) haben die Praxis an führenden Universitäten eingeschränkt. Zusammen bilden die acht Bundesstaaten mit vollständigen Verboten 29 Prozent aller Highschool-Schüler*innen in den Vereinigten Staaten aus.