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Die Erhebung von sensiblen Daten, im Besonderen bezüglich ethnischer Zugehörigkeit, politischer Weltanschauung, sexueller Orientierung oder Religionszugehörigkeit, ist äußerst umstritten. Einwände solche Daten preiszugeben sind nachvollziehbar und berechtigt.

Sind jedoch Grundsätze zur Erhebung und Verarbeitung von Gleichheits- und Partizipationsdaten festgeschrieben und würden jederzeit verbindlich eingehalten, hätte dies vermutlich eine geringere Abwehr zur Folge.

Aus gesetzlichen Vorgaben, einschlägigen Empfehlungen, Analysen und konkreten Erfahrungen ergeben sich sinnvolle, zielführende, pragmatische und für die Befragten annehmbare Wege, wie die Erhebung von Gleichstellungsdaten umgesetzt werden kann.

In diesem Dossier wollen wir erörtern, wie die Grundsätze der Selbstdefinition, der Freiwilligkeit und des gesicherten Datenschutzes gestaltet sein sollten. Für die Erhebung von Gleichheits- und Partizipationsdaten ist eine gesetzliche Grundlage unabdingbar. Mögliche angemessene und zielführende Kategorien werden diskutiert. Der Grundsatz der Konsultierung von Betroffenen, ihren Selbstvertretungsstrukturen und anderen relevanten Akteuren wird außerdem dargelegt.