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Eine Datenerhebung, die beispielsweise auf die Dokumentation von Diskriminierung oder der Erkennung von gesellschaftlichen Problemlagen abzielt, muss mitunter auf sensible Daten zurückgreifen. Eine Person und ihre Zugehörigkeit(en) sind nicht monolithisch, sondern eine Kombination von vielen Facetten. Eine Person hat auf der einen Seite ein Geschlecht, eine Herkunft, ein äußeres Erscheinungsbild, (k)eine philosophische, religiöse, politische Einstellung, eine Nationalität, (eine) Muttersprache(n) als auch andere Facetten, die in ihrer Gesamtheit eine Identität bilden. Dies illustriert, dass Personen vielfältige und mitunter komplexe Merkmale, Zugehörigkeiten und Hintergründe vereinen, die ihr individuelles Leben wie auch gesellschaftliche Dynamiken prägen. Diesbezügliche Erhebungen müssen dies angemessen reflektieren. 

Solche Facetten sind in unterschiedlichen Lebensabschnitten oder -bereichen unterschiedlich dominant und relevant. Die Selbstwahrnehmung kann sich mitunter anders manifestieren als die Wahrnehmung von Anderen (Fremdwahrnehmung).

Um diesem Facettenreichtum gerecht zu werden, sollten daher unspezifische und umfassende Überkategorien, wie beispielsweise der Migrationshintergrund, vermieden werden. Erkenntnisse aus Untersuchungen und Studien zu Diskriminierungserfahrungen würden auf dieser Grundlage detailreichere Informationen erbringen, die nötig sind, um gezielte gesellschaftliche Interventionen vornehmen zu können.

ECRI empfahl Deutschland 2009 in seinem Länderbericht die Zusammensetzung der Bevölkerung entlang der Religion, Sprache, Nationalität sowie nationaler und ethnischer Herkunft zu erfassen.

Gleichermaßen muss abgewogen werden, wie viele Kategorien erhoben werden können, da in der Regel sowohl finanzielle wie zeitliche Grenzen gesetzt sind. Ausschlaggebend ist jeweils die Zielsetzung der Untersuchung. Genutzte Kategorien müssen auf diese Zielsetzung abgestimmt werden.

Während z.B. eine Untersuchung bezüglich ‚Racial Profiling‘ vor allem Kategorien beinhalten würde, die sichtbare Minderheiten erfassen, wäre bei einer Erhebung bezüglich Schulerfolg beispielsweise die Kategorie Muttersprache eher relevant.

Im Folgenden möchte das BUG mögliche Kategorien diskutieren, die im Zuge einer spezifizierten Datenerhebung Berücksichtigung finden sollten.

a)      Allgemeine personenbezogene Daten:

 Staatsbürgerschaft

Als Erfassungskategorie spielt die Staatsbürgerschaft häufig eine zentrale Rolle. Abgefragt wird die Nationalität, die dann die Information eröffnet, ob jemand einen deutschen Pass hat oder ‚EU-Ausländer_in’ oder ‚Drittstaatler_in’ ist. Gleichermaßen ist von Belang, ob eine Person ihre Staatsangehörigkeit und somit ihre Staatsbürgerschaft gewechselt hat oder ob sie möglicherweise zwei oder mehrere Staatsbürgerschaften besitzt.

Aufenthaltsstatus

Bei Menschen, die nicht über einen deutschen Pass verfügen, kann ihr Aufenthaltsstatus Auswirkungen auf ihre Lebensgestaltung und -möglichkeiten haben: jemand mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung verfügt über andere Rechte und Pflichten als eine Person, die eine Duldung besitzt oder sich in einem Asylantragsverfahren befindet. Auswirkungen auf die Aufnahme (k)einer Beschäftigung, die Niederlassungs- oder Reisefreiheit sind offensichtlich. Diese Kategorie hat ihren festen Bestandteil in statistischen Erhebungen zur Bevölkerungskonstellation. In Bereichen der Erkennung von Diskriminierung wiederum findet sie zumeist keine Berücksichtigung. Dieser Faktor gäbe jedoch Aufschluss über mögliche Ausgrenzungskonstellationen, die nur dann offensichtlich würden, wenn die Kategorie ‚Aufenthaltsstatus’ in die Erhebung einbezogen wäre.

Geschlecht

Die Kategorie ‚Geschlecht’ scheint auf den ersten Blick weder sensibel noch umstritten, da sie nahezu immer und überall abgefragt wird. Bezüglich der Trans- oder Intersexualität wurde in Deutschland zwar ein gewisses Niveau an Wahrnehmung erreicht, jedoch werden bislang die Kategorien ‚3. Geschlecht‘, ‚Intersexuell‘, ‚Trans‘ oder andere Geschlechterausprägungen nicht in entsprechenden Fragebögen berücksichtigt. Problemlagen einer gesamten Bevölkerungsgruppe werden so ausgeblendet.

Migrationshintergrund

Die Abfrage der Kategorie ‚mit Migrationshintergrund’ hat sich weitgehend eingebürgert. Hier werden jedoch nur begrenzte Sachverhalte einbezogen. Über die bestehende Definition hinaus ist zu erwägen, ob nicht sowohl die eigene Migrationserfahrung (1. Generation), die Migrationserfahrung der Eltern (2. Generation) als auch der Großeltern (3. Generation) abgefragt werden sollten. Die jeweilige einseitige oder beidseitige Migrationserfahrung der Eltern oder Großeltern könnte in bestimmten Erhebungen erhellende Informationen bieten. 

(Familien-)Sprache

Die Erfassung der Kategorie ‚Familiensprache’ kann Aufschluss darüber geben, ob Kinder in der Schule in ihrer Erst- oder Zweit- (oder Dritt-/Viert-/etc.) Sprache unterrichtet werden und wie sich dies auf ihre Leistung auswirkt.

b)      Sensible personenbezogene Daten

Ethnische Herkunft

In Deutschland wird die regionale und kulturelle Herkunftsgruppe wie die Schwaben und Schwäbinnen, Franken und Fränkinnen, Pommer_innen, Sachsen und Sächsinnen, Fries_innen oder Rheinländer_innen nicht als ethnische Kategorie definiert. In anderen Ländern Afrikas oder Asiens ist die Verortung in kulturelle und sprachliche Herkunftsgruppen ein integraler Bestandteil des alltäglichen Lebens. Da, wo die Kolonialzeit Verbindungen zwischen den Gruppen nicht vergiftet hat, sind ein Austausch und Zusammenleben der Volksgruppen durchaus spannungsfrei und unproblematisch. Menschen in Afrika oder Asien wird eine ethnische Herkunft zugeschrieben, den Deutschen jedoch nicht. Dies verursacht eine zumeist nicht identifizierte Schieflage.

Da eine Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe nicht bereits in der Nationalität abgebildet ist bzw. Länder häufig mehr als eine ethnische Gruppe aufweisen, hat die Kategorie ‚ethnische Herkunft‘ im Prinzip einen zusätzlichen Informationswert. Kurd_innen können einen Pass des Irak, Iran, der Türkei oder Syriens haben, südafrikanische Staatsbürger_innen können gleichzeitig auch Zulu, Xhosa, Ndebele, Khoisan oder Afrikaans sein.

Der Bezug auf die ethnische Herkunft, beispielsweise als Diskriminierungsgrund im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), verkürzt jedoch Aspekte wie die Sprache (Schwäbisch, Baskisch, Igbo), äußeres Erscheinungsbild, kulturelle Kleidungsstile oder Haartrachten etc.  und sollte, wo angemessen, daher im Einzelnen erfasst werden.

Sprache

Wie oben erläutert, ist die Sprache häufig eng mit der Kategorie ‚ethnische Herkunft’ verwoben.

People of Color’/Hautfarbe/Erscheinungsbild

Ob jemand Weiß, Schwarz oder eine ‚Person of Color’ ist, ist ein Faktor der von Anderen meist unmittelbar wahrgenommen wird und Auslöser für rassistisches Verhalten sein kann. Daher ist diese Kategorie besonders in Bezug auf die Erhebung rassistischer Diskriminierungserfahrungen von Bedeutung. Hier scheint weniger die Tönung der Haut an sich als vielmehr die Fremdwahrnehmung über eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe von Belang.

Andere veränderbare Merkmale

Kulturelle und/oder religiöse Merkmale, wie Kleidung, Haartracht, Kopfbedeckung etc., sind Merkmale, die zwar selbst gewählt und veränderbar, aber teilweise unabdingbare Bestandteile einer kulturell/ethnisch/religiösen Gruppe sind. Sofern diese offensichtlich wahrnehmbar sind (Schläfenlocken, Turban, Kopftuch) lösen sie, wie die Hautfarbe, in der Fremdwahrnehmung häufig eine Zuschreibung als ‚Andere‘ aus. Daher wäre bei Erhebungen zur Diskriminierungserfahrung die Erfassung der Kategorie ‚andere veränderbare Merkmale’ aufschlussreich.

Religionszugehörigkeit

In amtlichen Fragebögen wurde in Deutschland bislang die Konfession (will heißen katholisch, evangelisch, konfessionslos) erfasst. Im Jahr 2011 wurde im Mikrozensus abgefragt, welcher Religionsgesellschaft (wie z.B. römisch-katholisch, orthodox, jüdisch) eine Person als Mitglied angehört als auch zu welcher Religion man sich bekennt. Hier konnte z.B. Islam, Hinduismus, Christentum angegeben werden.

Darüber hinaus würde die Angabe einer Kategorie ‚aktive oder passive Religiosität’ einen bedeutenden Hinweis für die Gestaltung von Schulen, Feiertagen und öffentlichen Arbeitsräumlichkeiten geben und entsprechende Bedarfe aufzeigen. 

Die hier dargestellten Kategorien geben jede für sich nur einen geringen Einblick in komplexe Identitäten und in Dynamiken beispielsweise bezüglich Integration, Ausgrenzung, Diskriminierungserfahrung und Bildungserfolg. Sie müssen in einer Gesamtschau betrachtet und analysiert werden, um Problemlagen differenziert erkennen und entsprechend differenziert bearbeiten zu können. Die kleinteilige Erhebung der hier vorgeschlagenen Kategorien erlaubt, im Kontext von Untersuchungen bezüglich Diskriminierung, darüber hinaus die Verschränkung von Merkmalsausprägungen zu erkennen. So würde möglicherweise erkennbar, dass Frauen, die der muslimischen Religion angehören und ein Kopftuch tragen, vermehrt Opfer von Diskriminierung werden, als muslimische Frauen ohne Kopftuch. Gleichermaßen würde vermutlich nachgewiesen werden können, dass junge Männer mit dunkler Hautfarbe erheblich häufiger Ziel einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle durch die Polizei sind als junge hellhäutige Männer.

Neben den jeweils vorgeschlagenen Merkmalen sollte immer auch die Option ‚Andere‘ eine eigene oder weitere Spezifizierung ermöglichen, um mögliche ‚vergessene‘ Merkmale aufzufangen.