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Zensus und Mikrozensus

Der Zensus ist eine gesetzlich angeordnete Bevölkerungs-, Gebäude und Wohnungszählung. Es wird dabei ermittelt, wie viele Menschen in einem bestimmten Gebiet leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Der Mikrozensus hingegen ist eine jährliche Befragung von einem Prozent der Haushalte in Deutschland und ebenfalls gesetzlich geregelt. Die Zählung geht darauf aus, strukturelle, wirtschaftliche und soziale Merkmale der Bevölkerung zu erfassen.

Bei Zensus und Mikrozensus wurde zunächst bei den Datenerhebungen die Nationalität erfasst und in ‚Deutsche’ und ‚Ausländer’ eingeteilt.  Da viele Zugewanderte und ihre Nachkommen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben und Spätaussiedler_innen mit deutscher Staatsangehörigkeit vergleichbare Lebenslagen wie andere Zugewanderte aufzeigten, wurde die Erfassung der Nationalität als unzureichend angesehen. Deshalb wird die Kategorie ‚mit Migrationshintergrund‘ seit dem Mikrozensus 2005 indirekt ermittelt.

Im Rahmen des Mikrozensusgesetzes von 2004 wird festgelegt, dass ab 2005 jährlich von einem Prozent der Bevölkerung die Staatsangehörigkeit und eventuelle Aufenthaltsdauer erfragt wird. Alle vier Jahre soll außerdem die „Staatsangehörigkeit der Eltern [erfasst werden], sofern sie seit 1960 ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland haben oder hatten“. Daneben soll das „Zuzugsjahr sowie, falls eingebürgert, [die] ehemalige Staatsangehörigkeit“ erhoben werden.

Das Statistische Bundesamt, welches für die Durchführung des Mikrozensus zuständig ist, bezeichnet eine Person als Person mit Migrationshintergrund, wenn

1. diese nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist.

2. diese keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde.

3. ein Elternteil der Person mindestens eine der unter (1.) oder (2.) genannten Bedingungen erfüllt.

Im Zensusgesetz 2009 für die europaweite Volkszählung 2011 wurde festgelegt, dass erhoben werden muss, ob Personen „selbst oder deren Elternteil nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland zugezogen sind.“ (siehe hier). Dafür soll der frühere Wohnsitz im Ausland und das Jahr der Ankunft in Deutschland der Befragten oder der Eltern angegeben werden. Das Jahr 1955 wurde als Grenzziehungszahl vorgegeben, da in diesem Jahr Deutschlands erster Anwerbevertrag für Gastarbeiter_innen (aus Italien) abgeschlossen wurde.

Engführung der Kategorie ‚Migrationshintergrund‘

Nach dieser Definition haben Kinder von Gastarbeiter_innen, Spätaussiedler_innen, ‚Zugewanderte aus weiteren Gründen‘ sowie auch Adoptierte und im Ausland geborene Kinder weißer deutscher Eltern einen Migrationshintergrund. Unabhängig von der jeweiligen (nichtdeutschen) Staatsangehörigkeit werden also die auf Mallorca geborene und aufgewachsene weiße Deutsche, die nach Deutschland zieht, der in Deutschland lebende Enkel eines türkischen Gastarbeiters, die aus Bangladesch adoptierte, in einer weißen deutschen Familie aufgewachsene Frau, wie auch der in Deutschland geborene und aufwachsende Sohn eines Schwarzen Schweden und einer weißen Dänin alle in derselben Kategorie ‚mit Migrationshintergrund‘ verortet.

Die Kategorie ‚Migrationshintergrund‘, wie sie im Mikrozensus- und Zensusgesetz vorgegeben ist und daher in anderen Erhebungen gleichermaßen aufgegriffen wird, lässt beispielsweise Familiensprache, Hautfarbe, ethnische Herkunft, Diskriminierungserfahrung, Gruppenzugehörigkeit und Identität außer Acht und ist daher nicht differenziert genug, um Lebenserfahrungen bezüglich Ausgrenzung und Benachteiligung zu erfassen. Mögliche Spezifizierungen von Kategorien diskutieren wir hier.

Gleichwohl die Erhebung bezüglich des Migrationshintergrundes interessante Informationen liefert, klammert sie in vielen Fällen Faktoren aus, die im Bereich der Gleichbehandlungsarbeit unabdingbare Informationen zur Diskriminierungserfahrung liefern würden.  Ein Afro-Deutscher hat z.B. durch seinen weißen deutschen Vater per Geburt ein Anrecht auf den deutschen Pass. Trotzdem ist er nicht weniger von Personenkontrollen durch die Polizei betroffen als ein Schwarzer Südafrikaner. Die Kategorie ‚mit Migrationshintergrund‘ komprimiert und simplifiziert somit eine reale Vielfalt.