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Die Unterschiedlichkeit und Vielfalt der Menschen ist faktisch gegeben. Ausgrenzung und Diskriminierung beginnt, wenn Unterscheidungsmerkmalen eine negative Konnotation zugeschrieben wird und diese dann auf Einzelne dieser Gruppe projiziert wird. In Erwartung einer Ausgrenzung oder Diskriminierung ist es daher nachvollziehbar, wenn Personen, die einer solchen Gruppe zugeschrieben werden, einer Kategorisierung ablehnend gegenüberstehen. Diese Ablehnung manifestiert sich im Besonderen bei der Erhebung von Daten, die mit der ethnischen Herkunft,  Zugehörigkeit oder Zuschreibung in Zusammenhang stehen. Die deutsche Vorkriegsgeschichte ist geprägt von Fremdkategorisierungen von Menschen als ‚Juden‘, ‚Zigeunern‘ oder ‚Behinderten‘.

Der Grundsatz der Selbstidentifikation im Rahmen einer Datenerhebung sieht das Gegenteil vor. Die befragte Person identifiziert sich (oder nicht) mit einer Gruppe und hat die vollständige Freiheit und Kontrolle sich einer Kategorie zuzuordnen. Ob diese von Externen als ‚richtig oder falsch’, als ‚angemessen oder nicht’ wahrgenommen wird, ist irrelevant. Es steht niemandem zu, diese Identifikation in Frage zu stellen oder zu verändern. Selbst bei sich wandelnden Identifikationen muss dieser Grundsatz unverrückbar bleiben. So ist es beispielsweise möglich,  zulässig und verständlich, dass sich die in Deutschland aufgewachsene Enkelin eines türkischen Gastarbeiters bei einem Erhebungsanlass als Türkisch und einem anderen Erhebungsmoment als Deutsch klassifiziert.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD)  führte 1990 im Rahmen der Generellen Empfehlung Nummer 8 den Grundsatz der Selbstidentifikation ein. Dieser Grundsatz wird von der ‚European Commission Against Racism and Intolerance‘ (ECRI) des Europarates unterstützt. Auch im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates wird Angehörigen von nationalen Minderheiten das Recht auf eine Selbstidentifikation zugesprochen.

Die in internationalen Übereinkommen verbriefte Möglichkeit der Selbstidentifikation muss in der nationalen Gesetzgebung als auch der konkreten Erhebung sensibler Daten gewährleistet werden. Nur so ist die Unterstützung von Datenerhebungen durch Communities zu erwarten.