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Auf der Grundlage der EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ist die Freiwilligkeit der Angabe sensibler Daten zwingend erforderlich. Auch im Länderbericht der ‚European Commission Against Racism and Intolerance‘ (ECRI) aus dem Jahr 2009 wird Deutschland aufgefordert, Daten zur ethnischen und religiösen Zusammensetzung der Bevölkerung unter der Maßgabe der Freiwilligkeit zu erheben.

Daher muss Befragten bei der  Erhebung nachvollziehbar dargelegt werden, dass bei der Verweigerung der Angabe einer sensiblen Information keine Nachteile oder Sanktionen zu erwarten sind.

Gleichermaßen sollte Befragten der Sinn und Zweck einer Erhebung erläutert werden, damit sie erkennen können welchen Zweck die Angabe einer persönlichen, sensiblen  Information verfolgt und somit besser entscheiden können, ob sie diese Angabe machen möchten.