Das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen (FüPoG) trat am 01. Mai 2015 mit dem Ziel in Kraft, den Anteil von Frauen in Führungspositionen im privaten wie im öffentlichen Sektor zu erhöhen und so die verfassungsrechtlich in Art. 3 Abs. 2 GG garantierte gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu fördern. Dazu wurden unter anderem das Bundesgremienbesetzungsgesetz und das Bundesgleichstellungsgesetz umfassend novelliert. Das Gesetz wirkt auf tatsächliche Gleichstellung hin und stellt damit eine eigenständige Positive Maßnahme dar.
Als Mantelgesetz vereint das FüPoG mehrere Gesetze und Gesetzesänderungen in sich. Das Gesetz sieht unter anderem umfassende Änderungen im BGleiG und im BGremBG vor.
Hier informieren wir Sie über die Zielgruppe des Gesetzes, dessen Inhalt, Fragen zur Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Europarecht und der Implementierung des Gesetzes.

