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Das Gesetz verpflichtet einerseits die Privatwirtschaft, d. h. börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen und andererseits den öffentlichen Dienst.

Obwohl immer wieder Appelle und Aufrufe gestartet wurden und Unternehmen freiwillige Selbstverpflichtungen eingegangen sind, um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen, stagnierte dieser über Jahre hinweg. Und das, obwohl die Zahl qualifizierter Frauen in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat. Die Bundesregierung sah sich aufgrund dessen in der Verantwortung, per Gesetz die Situation zu steuern und so verbessern zu müssen. Das Gesetz wurde mit dem Ziel verabschiedet, den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen.