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Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz) trat 2001 in Kraft, wurde jedoch im Zuge der Verabschiedung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen (FüPoG) im Jahr 2015 umfassend novelliert. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über die Zielgruppe und den Inhalt des Gesetzes und eine bisherige Implementierung.
Ferner finden Sie in einer Tabelle die einzelnen Landesgleichstellungsgesetze.