Bedauerlicherweise steht der dritte Erfahrungsbericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsbericht mit Berichtszeitraum 1.7.2009 bis 30.6.2014 noch aus.
Der erste Erfahrungsbericht wurde im Jahr 2006 veröffentlich, der zweite Erfahrungsbericht im Jahr 2010. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich daher nur auf den Zeitraum bis zum Ende des Jahres 2015.
In § 4 Abs. 1 BGleiG sind die in § 1 genannten Ziele, nämlich Beseitigung und Verhinderung von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, sowie die Förderung der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als durchgängiges Leitprinzip bei allen Aufgaben und Entscheidungen der vom BGleiG umfassten Dienststellen verankert. Dementsprechend ist es Aufgabe dieser, durch Maßnahmen einer Ungleichheit entgegenzuwirken.
Der Anteil von Frauen an allen Leitungsfunktionen im gesamten Bundesdienst betrug 2015 33%, 2009 waren es noch 30%. Bei den Bundebehörden ist der Frauenanteil in allen Hierarchieebenen gestiegen. Dennoch ist eine Unterrepräsentanz klar erkennbar. Zusammenfassend ist also festzustellen, dass Frauen in Führungspositionen noch immer in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung unterrepräsentiert sind. In vielen Behörden sinkt der Frauenanteil signifikant, je höher die Hierarchieebene ist. Weitere Details lassen sich im roten Kasten entnehmen.
In ihrem Bericht zum FüPoG hat die Bundesregierung Antworten auf eine Frage an die obersten Bundesbehörden zusammengetragen, inwieweit die jeweiligen Anforderungen des BGleiG im zweiten Abschnitt (§§ 6-10) nach ihrer Selbsteinschätzung von den jeweiligen Behörden beachtet werden. Bei dieser Selbsteinschätzung bewerteten die obersten Bundesbehörden ihre eigenen Umsetzungen der Vorgaben aus § 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 BGleiG gut bis sehr gut.
Im Zuge einer von § 10 Abs. 1 BGleiG getragenen Fortbildung hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bereits vor Verabschiedung des novellierten BGleiG ein Projekt zum Thema Implementierung von Gleichstellung durchgeführt. Ziel dieses Projektes war es, den Aspekt der Gleichstellung in die Fortbildungsangebote für Mitarbeiter*innen der Bundesverwaltung stärker zu implementieren. Dafür wurden exemplarisch Fortbildungsveranstaltungen der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung ausgewertet und Arbeitshilfen für Fortbildungen unter Berücksichtigung von Gleichstellungsgesichtspunkten erstellt und publiziert. In dieser Publikation finden sich mehrere thematische Ansätze, inwieweit Gleichstellung weiter implementiert werden kann.

