Auf der Bundesebene gibt es verschiedene Gesetze, die eine Verbandsklage erlauben. Dies sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Unterlassungsklagegesetz (UKlaG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Eine Sonderform der Verbandsklage besteht auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Diese wird auch eine „kleine“ Verbandsklage genannt.