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Assoziierte Diskriminierung

Dieses Dossier bietet Ihnen zunächst eine Definition für das Konzept der assoziierten Diskriminierung. Außerdem zeigt es Ihnen einen Überblick über die juristische Auslegung assoziierter Diskriminierung, indem Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aufgezeigt werden und die Situation auf UN-Ebene kurz dargestellt wird. Darüber hinaus finden Sie Informationen zu assoziierter Diskriminierung im internationalen Kontext, insbesondere für die Rechtslage in verschiedenen europäischen Ländern sowie in anderen Staaten. In Deutschland bietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz rechtlichen Schutz für diskriminierte Menschen, jedoch beinhaltet der dort zugrundeliegende Diskriminierungsbegriff nicht explizit den Begriff „assoziative Diskriminierung“. Diese Sachlage ist laut EuGH nicht mit der europäischen Richtlinie 2000/78/EG konform. Dennoch finden sich auch in der deutschen Rechtsprechung zwei Fallbeispiele.

Zu den angesprochenen Themen finden Sie außerdemweiterführende Links und Materialien. Eine Ausdruckversion dieses Dossiers finden Sie hier.