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Auch im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben sich Richter*innen mit dem Thema assoziierte Diskriminierung befasst. In den Fällen Guberina v Kroatien sowie Skorjanec v Kroatien entschied das Gericht jeweils für die Kläger*innen und etablierte damit ein Rechtsverständnis der assoziierten Diskriminierung, das dem EuGH in vielen Punkten zustimmte.