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In Zagreb wurden am 09.07.2013 eine Frau und ihr Partner von zwei Männern angegriffen. Der Partner, der Rom ist, wurde in dem Angriff sichtlich verletzt. Bezüglich seiner Anzeige wegen Körperverletzung wurde der Fall strafrechtlich verfolgt. Die Frau, in diesem Fall die Klägerin, wurde von den Angreifern als „Schlampe” beschimpft, weil sie mit einem Rom in einer Partnerschaft war. Während des Angriffs auf ihren Partner wurde auch sie verletzt. Als sie deswegen Strafanzeige erstatten wollte, wiesen die kroatischen Behörden dies ab, da sie keine Romni sei und daher nicht Opfer eines rassistischen Angriffs sein könne. Den gesamten Sachverhalt finden sie hier. Das daraufhin gefällte Urteil bestätigt, dass assoziierte Diskriminierung auch bei Hassverbrechen geltend gemacht werden kann.