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Der Vater eines Kindes mit schwerer Behinderung war mit seiner Familie aus einer Wohnung im dritten Stock ausgezogen, um in ein neu gekauftes Haus umzuziehen. Die schwere Erreichbarkeit der Wohnung für das Kind belastete die Lebenssituation der Familie erheblich. Daraufhin stellte der Vater des Kindes einen Antrag auf Steuerbefreiung nach einer Vorschrift des kroatischen Steuerrechts, der solche Befreiungen ermöglicht, wenn ein neuer Wohnraum erworben wird, weil der vorherige einen gewissen „Bedarf” nicht gedeckt hat. Nachdem der Antrag des Vaters abgewiesen wurde, klagte dieser. Den gesamten Sachverhalt finden Siehier. Das Urteil des EMGR bestätigt das Rechtsverständnis des EuGH.