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Die Gleichbehandlungsverpflichtungen von staatlichen Institutionen sind gesetzlich festgeschrieben. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den entsprechenden Rechtsgrundlagen in Nordirland und Großbritannien. Dies liegt an der durch das Karfreitagsabkommen 1998 wiedergeherstellten Dezentralisierung in Nordirland, die zur Neugründung eigener nordirischer Verfassungsorgane führte, denen bestimmte Befugnisse zugewiesen wurden. Während es in Nordirland verschiedene Rechtsgrundlagen gibt, die staatlichen Institutionen Gleichbehandlungspflichten auferlegen, gilt in Großbritannien und in der Republik Irland ein einzelnes Gesetz, das solche Verpflichtungen vereinheitlicht.